Wir wünschen allen unseren Kunden ein frohes, geruhsames und harmonisches Weihnachtsfest und die allerbesten Wünsche für das Neue Jahr, besonders natürlich eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Wir möchten wie jedes Jahr darauf hinweisen, dass wir an Heilig Abend und Silvester ab 15:00 Uhr sowie am ersten Weihnachtsfeiertag und an Neujahr nur Notfallpraxis machen, d.h. zum Beispiel keine künstlichen Besamungen o.ä. Für kranke Patienten sind wir natürlich immer erreichbar!

 22.12.2010

Besuchswünsche für die Großtierpraxis bitten wir, für vormittags bis spätestens 8.30 Uhr angemeldet zu haben, für abends bis spätestens 16.30 Uhr. Für Notfälle sind wir natürlich immer und rund um die Uhr erreichbar!

Bitte benutzen Sie ausschließlich die Praxis - Rufnummer 06661 - 918880. Unter dieser Telefonnummer sind wir immer erreichbar!

Der Winter und damit die nächste Stallperiode steht bevor! Als Hilfe zur Gesunderhaltung Ihrer Tiere und Ihres Betriebes haben wir wieder ein aktualisiertes Infoblatt erstellt, das Sie sich als PDF - Datei hier herunterladen können.

24.10.10

BVD - Bekämpfung: Neue Strategie 2010 (Hessen) und 2011 bundesweit!

An dem (noch freiwilligen) hessischen Bekämpfungsverfahren gegen BVD haben sich etwa die Hälfte unserer Landwirte beteiligt. Leider gibt es in einigen dieser Betriebe noch Kälber, deren Blut noch untersucht werden muß! Die einjährige Frist zur Erlangung des Status "BVD - unverdächtiger Bestand" beginnt erst, wenn alle entsprechenden Tiere blutuntersucht sind. Das ist zwar in Betrieben ohne Virusträger nicht nachvollziehbar, aber so steht es in der Verordnung. Leider ist auch einiges mehr in der hessischen Verordnung von Anfang an nicht transparent gewesen, die Labors waren von der Probenanzahl völlig überfordert, die neuen Ohrmarken (incl. Zangen) standen nicht rechtzeitig zur Verfügung usw.. Betriebe, die jetzt im Herbst auf BVD untersuchen lassen wollen, müssen die Kosten der Untersuchung selber tragen und bekommen erst zum neuen Jahr die neuen Ohrmarkenzangen!

Damit wird es wahrscheinlich zum ersten Mal passieren, dass die Kosten für eine staatlich angeordnete Maßnahme vollständig vom Tierhalter getragen werden müssen, incl. Laborkosten. Es stellt sich schon die Frage, ob sich die Tierhalter dagegen zur Wehr setzen sollten, oder aber die Tierseuchenkasse umstrukturiert werden muß, bei nach unten angepassten Beiträgen!

Infos zur BVD siehe auch unter "Aktuelles"

Den Wortlaut der Hessischen Leitlinien und die neue Verpflichtungserklärung finden Sie hier. 

Unsere Praxis - HIT - Nummer, notwendig für die Tierarzt - Vollmacht,  können Sie per e - mail erfragen (siehe Impressum/Kontakt). Das Formular für die Hoftierarzt - Vollmacht finden Sie auf der HIT - Startseite unter "Weitere Abfragen und Funktionen..." oder einfach hier.

Blauzungenkrankheit: Siehe auch unter Aktuelles 

30.06.09

Blauzungenimpfung ein Erfolg,  Impfung 2009 abgeschlossen !

Nach unserer  Impfaktion im Sommer 2008 ist bisher kein neuer Fall von Blauzungenkrankheit in unserer Praxis aufgetreten, in ganz Hessen sind 14 neue Fälle nachgewiesen worden, und diese bei noch nicht oder noch nicht vollständig geimpften Tieren. In der Bundesrepublik gibt es seit Juli 2008 ca. 3500 nachgewiesene Neuausbrüche, diese überwiegend in Niedersachsen und Baden - Würthemberg, (Stand 01.03.09, Quelle BMELV) wo offensichtlich sehr spät - zu spät mit der Impfung begonnen wurde. Eine Karte mit dem aktuellen Verbreitungsgebiet der Neuausbrüche hat das FLI hier veröffentlicht. Dabei handelt es sich nach Aussagen des FLI in Deutschland bisher ausschließlich um Infektionen mit dem BT - Virus Serotyp 8, gegen den wir  impfen.                       In unserer Praxis haben sich die wenigen vagen Verdachtsfälle bisher alle nicht bestätigt. Damit hat sich der Aufwand der Impfung eindeutig gelohnt!

Auch im Jahr 2009 gab und gibt es wieder eine Impfpflicht gegen BT, der Impfstoff ist nach wie vor nicht offiziell zugelassen und wird von den Veterinärämtern zugeteilt. In unserer Praxis ist die Impfaktion weitgehend abgeschlossen, um vor Weideaustrieb möglichst alle impffähigen Tiere (alle Rinder, Schafe, Ziegen älter als 3 Monate) geimpft zu haben. Erstimpflinge (Kälber und Ziegen) müssen zweimal im Abstand von 3 - 4 Wochen geimpft werden. Offiziell müssen nachgeborene Kälber bis zum 30.09.09 noch geimpft werden, die Impfpflicht besteht aber für alle 2009 oder früher geborenen Tiere!

Inzwischen hat sich zu unserem Erschrecken eine Front gegen die Impfung gebildet, vor allem in Bayern in Betrieben, die die BT nie gesehen haben (und die wir durch flächendeckende Impfung in Hessen offensichtlich weitgehend geschützt haben). Die Blauzungenkrankheit aus Deutschland und Mitteleuropa zu tilgen kann nur gelingen, wenn weiterhin alle Wiederkäuerhalter impfen, und dies ist nur mit einer Imfpflicht zu gewährleisten! Allerdings wäre über eine volle Kostenübernahme durch die Tierseuchenkasse - wie früher bei der Impfung gegen MKS - zu diskutieren!

Zunehmend wird auch von unangenehmen Nebenwirkungen der Impfung berichtet. Auch bei kritische Beurteilung können wir dies aus unserer Praxis nicht bestätigen, die Nebenwirkungen halten sich in ganz engen Grenzen. Dies gilt auch für den Impfdurchgang in diesem Jahr!

Alle bisher hier zu diesem Thema veröffentlichten Beiträge  können Sie als PDF - Datei herunterladen, wenn sie auf "Alte BT - Artikel" klicken.

 Weitere nützliche Infos zur BT finden Sie unter: 
 www.hmulv.hessen.de/irj/HMULV_Internet?uid=ecf60363-f8ed-5d01-4e64-4997ccf4e69f

Tierschutz:
Ferkelkastration ab 8. Lebenstag nur noch unter Betäubung

Seit dem 25. April 2006 dürfen Ferkel ab dem 8. Lebenstag nur noch vom Tierarzt und unter Betäubung kastriert werden. Auch wenn auch diese Neuregelung einige Fragen offen läßt, bedeutet es doch einen Fortschritt für den Tierschutz, ohne die Landwirte nennenswert zu belasten.

Rinder aktuell -  immer noch:                                         09.11.05, aktualisiert 15.11.08

-      Rindergrippe (PDF)

-     BHV 1 - Bekämpfung (IBR) und neue Regelungen (PDF)

-     Herbstentwurmung - sinnvoll und notwendig? (PDF)

Rindergrippe  -  Impfung ist möglich 

Immer wieder in Herbst und Winter macht uns die Rindergrippe zu schaffen. Teilweise erkranken ganze Bestände, vor allem die Jungtiere erholen sich danach langsam und entwickeln sich schlecht, Todesfälle kommen trotz bestmöglicher Behandlung vor. Rindergrippe ist eine sogenannte Faktorenkrankheit, das heißt mehrere Faktoren kommen meist zusammen, bevor die Grippe ausbricht: Stress durch Transport, Futterumstellung, schlechte, feucht - warme Stallluft, fehlende oder feuchte Einstreu und verschiedene Viren und Bakterien können gemeinsam zur Erkrankung führen. Die Grippe - Impfung beseitigt natürlich nicht die begünstigenden Faktoren und verbessert nicht die Haltungsbedingungen. Dennoch haben wir glücklicherweise in unserer Praxis sehr gute Erfahrungen mit der Impfung gemacht. Betriebe, die vorher fast jedes Jahr erhebliche Probleme mit Rindergrippe hatten, haben seit sie impfen lassen weitgehend Ruhe. Selbst wenn mal ein einzelnes Tier hustet, ist eine Erkrankung des ganzen Bestandes bzw. aller Jungtiere ausgeblieben. Das ist leider nicht immer so. Möglichst wenig Zukauf, gute Haltungsbedingungen, gute Stallluft und Zuwendung ist vor allem für die Jungtiere nach wie vor das A und O der Gesunderhaltung. Wenn die Tiere aber trotzdem krank werden, dann kann die vorbeugende Impfung sehr helfen. Wer braucht nicht über Impfung nachdenken: Wer seine (Jung-) Tiere im Offenstall oder Halboffenstall hält, nicht ständig zukauft oder nur aus einem bekannten Betrieb und die Tiere selbst holt (ohne Händler), hat fast nie Probleme mit Rindergrippe. Und umgekehrt, wer sein Kälber auf engstem Raum zusammenpfercht oder dicht an dicht hinter den Kühen in der Stallgasse ohne wirklich trockene Einstreu angebunden hat, am besten noch direkt an einer von Schwitzwasser feuchten Wand, der braucht auch nicht zu impfen, hier kann die Impfung keinen Erfolg haben. Aber solche Haltungsbedingungen gibt es ja zum Glück gar nicht mehr, oder? Schließlich sind ja die Kälber die Kühe von morgen, und nur ein gesundes Kalb kann zu einer gesunden und leistungsfähigen Kuh heranwachsen.

Stand der BHV 1 - Bekämpfung (IBR) und neue Regelungen: 

Vorbemerkung für alle Nicht - Landwirte: IBR ist eine reine Rinderkrankheit und für Menschen völlig ungefährlich! Das Bekämpfungsverfahren hat vor allem marktwirtschaftliche und erst in zweiter Linie tiergesundheitliche Gründe.
Dennoch wird die IBR - Bekämpfung in Hessen in die zweite Runde gehen, die Bestimmungen werden zum 01.01.2006 verschärft (s.u.). Glücklicherweise ist in unserer Praxis nur noch 1 Betrieb betoffen, die meisten Betriebe sind als BHV 1 - unverdächtig eingestuft. Um diesen Status zu halten, sei hier noch einmal daran erinnert, dass 

-          Mutterkuhbetriebe eine jährliche Blutuntersuchung durchführen lassen müssen. Fristüberschreitungen können zum Verlust des Status führen. Wir versuchen, Sie rechtzeitig an den nächsten Termin zu erinnern, letztendlich verantwortlich für die Durchführung sind aber die Landwirte, also denken Sie auch bitte auch selbst daran, damit keine Pannen passieren. 

-          Milchviehbetriebe werden regelmäßig halbjährlich über die Milch kontrolliert, aber nur, wenn sie den HVL mit der Untersuchung beauftragt haben. Seit Sommer diesen Jahres verschickt der HVL die Untersuchungsbefunde auch an die Tierbesitzer und nicht mehr nur an das Veterinäramt (nicht aber an uns). Sollten Sie noch keinen Untersuchungsbefund bekommen haben, fragen Sie bitte beim Veterinäramt oder beim HVL nach! 

-alle Betriebe, die nicht als BHV - unverdächtig eingestuft sind, müssen jährlich Blutuntersuchungen des Gesamtbestandes machen lassen. Noch in diesen Betrieben lebende Reagenten (bei der Blutuntersuchung gE - positiv) müssen mit roten Ohrmarken gekennzeichnet sein! Diese Reagenten sollten so schnell wie möglich den Bestand verlassen. Bis dahin müssen sie halbjährlich geimpft werden, um das Risiko von Neuansteckungen so weit wie möglich zu verringern. Auch hier ist verstärkt auf die Einhaltung der Fristen zu achten, sonst könnte der Status als kontrollierter Impfbetrieb verloren gehen!  

Seit Januar 2006 dürfen Tiere (auch Absetzer) aus Betrieben ohne anerkannten Status nicht mehr frei gehandelt werden, sondern nur noch auf direktem Wege zum Schlachthof transportiert werden (die Reagenten sowieso)! 

Herbstentwurmung  -  sinnvoll und notwendig?
Steigende Leistungen unserer Nutztiere machen eine artgemäße und leistungsgerechte Ernährung immer schwieriger. Auch wenn Rinder auf Würmer nicht ansatzweise so empfindlich reagieren wie z.B. Schafe und Ziegen, so sollte man dennoch keine Parasiten am Futter teilhaben lassen. Dies führt im einfachsten Fall zu deutlichen Leistungseinbußen, in schwereren Fällen zu chronischen Durchfällen, Fruchtbarkeitsstörungen, erhöhter Anfälligkeit für Infektionen usw. Besonders in feucht - warmen Sommern können sich Parasiten auf den Weiden hervorragend vermehren. Feuchte Niederungen, Wasserlöcher auf Weiden u.ä. freuen die Parasiten besonders.
Deshalb macht (neben der Weidesanierung) die Entwurmung zu Beginn der neuen Stallperiode prinzipiell Sinn. Mutterkuhhalter machen dies schon seit längerem. Inzwischen sind auch für Milchvieh relativ  preisgünstige Aufgusspräparate ohne Wartezeit für Milch auf dem Markt, so dass eine Routineentwurmung auch für Milchviehbetriebe sinnvoll sein kann und zu (deutlicher?) Leistungssteigerung führen soll. In Zweifelsfällen können wir schnell und einfach in der Praxis eine Sammelkotprobe auf Vorhandensein von Wurmeiern untersuchen. Für Bio - Betriebe ist diese Untersuchung vor Anwendung von Antiparastika vorgeschrieben.  

Wenn Sie diese Internetseiten ausgedruckt haben wollen, haben wir nichts dagegen! Sie können sie auch per E-Mail (info@tierarzt-schluechtern.de) bei uns anfordern oder sich in der Praxis ausdrucken lassen! Aber bitte nur für private Nutzung.

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